Kostenlose Beratung.
Hab ich anspruch auf den AVGS?
Viele wissen oft nicht, dass es den „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ – kurz: AVGS – von ihrem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit überhaupt gibt. Sie erkämpfen sich den mühseligen Weg in den für sie passenden Job oft alleine. Ohne professionelle und – dank AVGS – kostenlose Beratung.
Das muss nicht sein! AYEKOO kann helfen.
AVG-Was? Keine Ahnung, was das sein soll?
AYEKOO klärt auf: AVGS steht für „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“. Komplizierte Wortschöpfung, einfacher Zweck. Denn damit können Sie und du unser Beratungsangebot kostenlos und in vollem Umfang in Anspruch nehmen!
Wer hat Anspruch auf den AVGS:
Wichtig ist:
Alle Antragsteller*innen müssen sich beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet haben und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Ich bin von Arbeitslosigkeit bedroht
Ich bin Arbeitnehmer*in
jedoch von akuter Arbeitslosigkeit bedroht. Egal, ob betrieblich bedingt oder aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages. Ich habe einen Anspruch auf ALG I oder ALG II.
Ich bin Selbstständige/r
und aufgrund mangelnder Auftragslage oder anderer Umstände akut von Arbeitslosigkeit bedroht. Daher möchte ich zurück in das Angestelltenverhältnis.
Ich bin bereits arbeitslos
Ich bin arbeitslos
Ich beziehe bereits ALG I oder ALG II und stehe dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Jetzt kostenlose Beratung sichern.
Und wie? Einfach den für Sie oder dich passenden Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein im Folgenden herunterladen und unter der angegebenen Telefonnummer anrufen. Wir machen den Rest.
AVGS – für Jugendliche U25, die eine Ausbildung suchen
AVGS – für Arbeitssuchende, die wieder in den Job starten wollen
AVGS – für zugewanderte Akademiker*innen, die einen Job suchen
AVGS in 3 Schritten:
1. Kontakt aufnehmen mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter:
Eventuell arbeitssuchend melden oder gleich Kontakt zu den Arbeitsvermittler*innen aufnehmen. Klären Sie dort, dass Sie Unterstützung brauchen, wieder in Arbeit zu kommen und ein Einzelcoaching brauchen. Sie erhalten dann den Aktivierungsgutschein
2. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf:
Sie alleine entscheiden, wo und mit wem Sie das Coaching durchführen wollen.
Rufen Sie uns an, kommen Sie vorbei: Wir führen ein kostenloses Erstgespräch und schauen gemeinsam, was Sie brauchen und was Sie wollen.
Wir füllen dann für Sie den Gutschein aus, den Sie dann wieder zum Jobcenter/zur Agentur für Arbeit schicken.
3. Beginn des Coachings:
Das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit schickt uns die Bewilligung fürs Coaching zu. Wir nehmen sofort mit Ihnen Kontakt auf, vereinbaren die ersten Termine und starten dann mit Ihrem Coaching! Gemeinsam bearbeiten wir dann die Themen, die Sie zu Ihrem Wunsch-Job führen.
Wenn Sie Hilfe brauchen, rufen Sie uns einfach an. Wir sind für Sie da.
Interessant?
Dann einfach weitersagen. Vielleicht deinen Freunden oder Familienmitgliedern?